Ihr Partner in Sachen Bänder und Expander
Lieferungsbedingungen
Für die Lieferung gilt die „Einheitsbedingungen der deutschen Textilindustrie" in ihrer jeweils neuesten Fassung.
In Ergänzung zu §10 wird vereinbart, dass im Falle einer Veräußerung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware vor deren endgültiger Bezahlung die Forderung gegen den Erwerber an die Stelle der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware tritt.
Eine Mehr- oder Minderlieferung bis zu 10% bleibt vorbehalten, ebenso geringe Abweichungen in den Farben, Breiten und Längen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Hagen.
Reklamationen können nur berücksichtigt werden, wenn sie spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware erfolgen. Nach begonnener Verarbeitung der gelieferten Ware ist jede Beanspruchung ausgeschlossen. Rücksendungen werden nur dann entgegengenommen, wenn unser Einverständnis hierfür vorher eingeholt worden ist. Lieferung erfolgt ab Werk.